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   OLG Naumburg, 17.04.2012 - 10 W 25/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,28738
OLG Naumburg, 17.04.2012 - 10 W 25/12 (https://dejure.org/2012,28738)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17.04.2012 - 10 W 25/12 (https://dejure.org/2012,28738)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 17. April 2012 - 10 W 25/12 (https://dejure.org/2012,28738)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 91a Abs 1 S 1 ZPO, § 91a Abs 1 S 2 ZPO, § 93 ZPO, § 269 Abs 3 S 3 ZPO
    Kostenentscheidung: Übereinstimmende Erledigungserklärung bei Erledigung der Hauptsache vor Anhängigkeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übereinstimmende Erledigungserklärung bei Eintritt des erledigenden Ereignisses vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 91a Abs. 1; ZPO § 93
    Übereinstimmende Erledigungserklärung bei Eintritt des erledigenden Ereignisses vor Anhängigkeit des Rechtsstreits

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Erledigung tritt vor Anhängigkeit ein: Erledigungserklärung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Gaskunde kann u. a. bei Zahlungsverzug und Mahnung Anlass zur Klage in Bezug auf Zählersperre geben

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)

  • AG Brandenburg, 05.07.2018 - 31 C 107/18

    Einstweilige Verfügung: "Hauptsache" ist Verfügungsgrund!

    Es ist an diese übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Parteien gebunden und darf nicht mehr prüfen, ob tatsächlich durch ein erledigendes Ereignis wirklich ein zunächst zulässiger und begründeter Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung nachträglich ggf. unzulässig oder unbegründet wurde ( OLG Naumburg , Beschluss vom 17.04.2012, Az.: 10 W 25/12, u.a. in: NJOZ 2013, Seite 552; Flockenhaus , in: Musielak/Voit, ZPO-Kommentar, 15. Auflage 2018, § 91a ZPO, Rn. 17 ).
  • OLG Naumburg, 25.02.2013 - 1 W 5/13

    Einstweiliger Verfügungsantrag wegen Besitzentziehung durch verbotene Eigenmacht:

    In diesem Zusammenhang ist es möglich, in reziproker Anwendung des § 93 ZPO die Kostenlast danach auszurichten, ob der Beklagte zur Erhebung der Klage Veranlassung gab (OLG Naumburg, Beschluss vom 17. April 2012, 10 W 25/12 - BeckRS 2012, 20172; Stein/Jonas/Bork, § 91a Rdn. 33 m.w.N.; Zöller/Vollkommer, ZPO, 29. Aufl., § 91a Rdn. 25; PG/Hausherr, ZPO, 3. Aufl., § 91a Rdn. 32).
  • OLG Hamm, 07.09.2015 - 5 WF 142/15

    Kostenentscheidung nach sofortigem Anerkenntnis des Auskunftsanspruchs zwischen

    b) Ein anderes Ergebnis rechtfertigt sich nicht aus dem Rechtsgedanken des § 93 ZPO, der eine Ausnahme von der allgemeinen Regelung des § 91 Abs. 1 ZPO enthält und im Rahmen der Kostenentscheidung nach § 91a ZPO herangezogen werden kann (vgl. KG Berlin, NJW-RR 2012, 446 f.; Oberlandesgericht des landen Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 17.04.2012, 10 W 25/12, zit. nach juris; Zöller-Vollkommer, ZPO, 30. Aufl., § 91a Rn. 25).
  • LG Berlin, 17.05.2022 - 16 O 183/21

    Abmahnung eines Wettbewerbsverstoßes bei Cookie-Einsatz; Erforderlichkeit der

    Hatte die Klage bei Einreichung eine Erfolgsaussicht, die vor der Zustellung entfiel, so sind die Kosten in der Regel dem Beklagten aufzuerlegen, wenn dieser Anlass zur Klageerhebung gegeben hatte (Foerste, in: Musielak/Voit, ZPO, 19. Auflage 2022, § 269 ZPO, Rn. 13b; zur Übertragbarkeit dieses in § 93 ZPO niedergelegten Grundsatzes auch auf die Billigkeitserwägungen bei § 91a ZPO vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 17.04.2012 - 10 W 25/12 -, juris-Rn. 6 f.).
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